Der Notfall-Kinderzuschlag – Die wichtigsten Infos auf einen Blick

02.04.2020 | 09:57 Uhr

Die Corona-Krise sorgt bei vielen Familien nicht nur für gesundheitliche, sondern auch für finanzielle Sorgen. Denn erwerbstätige Eltern müssen seit nunmehr zwei Wochen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, da alle Schulen und Kitas geschlossen sind – und das auch noch bis mindestens nach den Osterferien bleiben werden. Dass die eigene Arbeit da nicht im vollen Umfang ausgeübt werden kann, ist einer der Faktoren, weshalb derzeit weniger Geld für viele Familien zur Verfügung steht. Hier soll nun der Notfall-KiZ des Bundesfamilienministeriums helfen.

Was ist der Notfall-KiZ?

Der Kinderzuschlag soll Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen unterstützen. Dabei sollen besonders auch solche Eltern erreicht werden, die selbstständig sind oder noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben. Damit dies möglichst schnell und unbürokratisch ablaufen kann, wird für den Notfall-KiZ der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Das bedeutet, dass Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen müssen. Stattdessen reicht ein Nachweis für den letzten Monat vor der Antragstellung. Es kann sich also lohnen, nach dem 1. April einen Antrag auf Notfall-KiZ zu stellen, wenn es bereits im März zu nicht unerheblichen Verdienstausfällen gekommen ist. Diese Regelung gilt ab sofort und bis zum 30. September.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Generell haben Familien mit geringen Einkommen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Dabei wird individuell berechnet, ob und wie viel Zuschlag eine Familie gezahlt wird. Dabei spielen Einkommen, Kosten für Miete, aber auch das Alter der Kinder eine Rolle. Dies gilt auch für den Notfall-KiZ, wobei durch die angepassten Regelungen ein leichterer Zugang zum KiZ gewährleistet werden soll.

Wie kann ich den Notfall-Kinderzuschlag beantragen?

Ganz einfach: Mit dem KiZ-Lotsen könnt Ihr prüfen, ob Ihr für den Zuschlag bzw. den Notfall-KiZ berechtigt seid: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

Anschließend kann der Antrag online gestellt werden: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Wenn Ihr noch spezifische Fragen zum Notfall-KiZ habt, dann findet Ihr HIER garantiert die passende Antwort darauf!

Foto: Sandy Millar on Unsplash
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