06.10.2025 - 08:32 Uhr
| Gesellschaft
von Patricia Mueller
Euer Kind besucht eine Kita, wird von einer Tagespflegeperson betreut oder geht nachmittags in die Schulbetreuung? Dann solltet ihr wissen: Es gibt verschiedene finanzielle Hilfen, die euch als Familie entlasten können – oft mehr, als man denkt. Und das gilt nicht nur für Haushalte mit Bürgergeld oder Sozialhilfe. Auch viele Familien mit mittlerem Einkommen können Leistungen erhalten – zum Beispiel den Kinderzuschlag.
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die arbeiten und genug für sich selbst verdienen, aber bei denen das Einkommen nicht ganz für die gesamte Familie reicht. Er beträgt bis zu 292 Euro pro Kind und Monat – zusätzlich zum Kindergeld.
Wenn ihr Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommt, könnt ihr außerdem weitere Hilfen beantragen – etwa im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Kostenübernahme für das Mittagessen in Kita oder Schule,
- Ausflüge und Klassenfahrten,
- Schulmaterialien oder
- Zuschüsse für Vereinsbeiträge oder kulturelle Angebote.
In vielen Fällen könnt ihr euch auch von Kita-Gebühren befreien lassen.
All diese Unterstützungen sorgen dafür, dass alle Kinder mitmachen können – beim Lernen, beim Spielen, beim Mittagessen und in der Freizeit, unabhängig davon, wie viel Geld ihre Eltern verdienen.
Hier zwei Beispiele:
- Eine Familie mit zwei Kindern und 1.225 Euro monatlicher Warmmiete kann bei einem Bruttoeinkommen von bis zu 5.600 Euro noch Anspruch auf Kinderzuschlag haben – wenn beide Eltern arbeiten.
- Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern und 1.025 Euro Warmmiete kann bis zu 3.600 Euro brutto verdienen und ebenfalls den Kinderzuschlag bekommen.
Auch wenn ihr bisher keine Leistungen beantragt habt: Ein Antrag kann sich lohnen. Viele Familien erfüllen die Voraussetzungen, ohne es zu wissen.
Den Kinderzuschlag könnt ihr bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen – online oder mit einem Formular. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt ihr in der Regel bei eurer Stadt oder Gemeinde – oft beim Sozialamt, Jugendamt oder Jobcenter.
Informiert euch einfach vor Ort, welche Stellen zuständig sind und ob es noch zusätzliche regionale Angebote für Familien gibt.
Dieser Beitrag wurde auf Grundlage von Informationen der Familienkasse Hessen in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Wiesbaden erstellt. Die beschriebenen finanziellen Unterstützungen gelten bundesweit für Familien in ganz Deutschland.
Quelle: Familienkasse. Beispiele dienen zur Veranschaulichung. Annahmen: Ein Kind unter 6 Jahren, ein Kind im Grundschulalter. Stand: September 2025. Die Informationen stellen keine individuelle Rechtsberatung dar.