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Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung 2026: Frankfurt ist vorbereitet

20.01.2026 - 19:56 Uhr | Schulkind
von Patricia Mueller

Frankfurt bereitet sich auf einen der größten Schritte in der Bildungs- und Familienpolitik der kommenden Jahre vor. Der Magistrat der Stadt hat jetzt die verbindlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen. Damit sendet die Stadt ein klares Signal: Frankfurt sieht sich gut aufgestellt für den Start des bundesweiten Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027.

Ein wichtiger Schritt für Familien in Frankfurt

Mit dem Beschluss vom Freitag, 16. Januar, schafft der Magistrat die Grundlage dafür, dass Familien künftig mehr Planungssicherheit im Alltag haben. Die Vorlage zur Umsetzung des Rechtsanspruchs muss zwar noch von der Stadtverordnetenversammlung final beschlossen werden, doch die Richtung ist klar. Frankfurt will frühzeitig Strukturen schaffen, die Eltern entlasten und Kindern verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote bieten.

Für viele Familien bedeutet das vor allem eines: bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gerade im Grundschulalter ist die Betreuung am Nachmittag für viele Eltern eine große organisatorische Herausforderung. Der kommende Rechtsanspruch soll hier Abhilfe schaffen.

Was der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung konkret bedeutet

Der gesetzliche Anspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter ist im Herbst 2021 bundesweit im Ganztagsförderungsgesetz verankert worden. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Anspruch zunächst für Erstklässlerinnen und Erstklässler. In den darauffolgenden Jahren wird er stufenweise ausgeweitet, bis er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder greift.

In Frankfurt wird der Rechtsanspruch sowohl über Ganztagsangebote direkt an den Schulen als auch über Horte umgesetzt. Damit soll ein möglichst flächendeckendes Angebot entstehen, das sich an den Bedürfnissen der Familien in den einzelnen Stadtteilen orientiert.

Frankfurts Weg zum Ganztag: Qualität steht im Mittelpunkt

Bildungsdezernentin Sylvia Weber betont, dass Frankfurt beim Thema Ganztag nicht bei null anfängt. Schon heute gibt es zahlreiche Ganztagsangebote an Grundschulen. Entscheidend sei jedoch nicht nur der Ausbau von Plätzen, sondern vor allem die Qualität der Angebote.

Im Fokus steht ein verbundenes Ganztagssystem, das Schule, kommunale Betreuungsangebote, Horte und außerschulische Partner miteinander verknüpft. Ziel ist es, Kindern nicht nur Betreuung zu bieten, sondern eine gute Lern- und Lebensumgebung zu schaffen, in der Bildung, Freizeit und soziale Entwicklung zusammen gedacht werden.

Das Gesamtkonzept Ganztag als Grundlage

Bereits 2017 hat der Magistrat den Startschuss für das sogenannte Gesamtkonzept Ganztag gegeben. In einem breit angelegten Beteiligungsprozess, der 2019 begann, haben rund 180 Akteurinnen und Akteure aus der Frankfurter Bildungslandschaft gemeinsam an diesem Konzept gearbeitet. Beteiligt waren nicht nur Schulen und Träger von Betreuungseinrichtungen, sondern auch Eltern und Kinder selbst.

Unter dem Leitgedanken „Ganztag gemeinsam gestalten“ wurden Ideen gesammelt, Bedarfe analysiert und ein Konzept entwickelt, das nun ein zentraler Baustein für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist.

So soll der Ganztag in Frankfurt künftig aussehen

Künftig soll der Ganztag in Frankfurt klar strukturiert, transparent und verlässlich organisiert sein. Geplant ist unter anderem eine Betreuungsplatzgarantie durch den weiteren Ausbau des Landesprogramms Pakt für den Ganztag. Familien sollen leichter erkennen können, welche Angebote es gibt und wie diese aufgebaut sind.

Die Zusammenarbeit zwischen Schule, Betreuung, Horten und dem jeweiligen Quartier soll weiter gestärkt werden. Dafür sind verbindliche Kooperationsvereinbarungen vorgesehen. Zudem sollen die Qualitätsstandards der kommunalen Betreuungsangebote vergleichbar gestaltet werden, auf Grundlage der Vorgaben des Sozialgesetzbuches und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird außerdem die Personalbemessung der kommunalen Betreuungsangebote an die landesweiten Standards angepasst. Ergänzend soll ein Teil des Personals auch ohne pädagogischen Abschluss eingesetzt werden können. Jede Schule mit kommunalem Betreuungsangebot erhält zudem eine eigene Ganztagskoordination, um Angebote besser zu vernetzen und zu steuern.

Der zeitliche Rahmen des Ganztags umfasst künftig 9,5 Stunden von montags bis freitags, jeweils von 7.30 bis 17 Uhr. In diesem Zeitraum ist auch der reguläre Schulunterricht enthalten.

Was das für Eltern und Kinder bedeutet

Für Familien in Frankfurt bringt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor allem mehr Verlässlichkeit im Alltag. Eltern können Arbeitszeiten besser planen, Kinder profitieren von kontinuierlichen Bildungs- und Freizeitangeboten und Schulen können ihre Räume ganztägig sinnvoll nutzen.

Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen auch die Förderung von Bildungs- und Teilhabechancen im Mittelpunkt. Ganztagsangebote sollen Kinder unabhängig von ihrer Herkunft stärken und ihnen Zugang zu vielfältigen Lern- und Freizeitmöglichkeiten eröffnen.

Gemeinsam die Herausforderung meistern

Sylvia Weber macht deutlich, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs eine große Aufgabe für alle Beteiligten ist. Gleichzeitig zeigt sie sich zuversichtlich, dass Frankfurt diese Herausforderung gemeinsam bewältigen kann. Die Stadt sei gut vorbereitet und verfüge über eine engagierte Bildungslandschaft, die den Ganztag aktiv mitgestaltet.

Für Frankfurter Familien ist der aktuelle Beschluss ein wichtiges Signal: Die Stadt stellt die Weichen dafür, dass Kinder auch in Zukunft gut betreut, gefördert und begleitet werden – und dass Eltern im Alltag spürbar entlastet werden.

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