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Urheberrecht beim Homeschooling

04.05.2021 - 09:58 Uhr | Schulkind

Der Unterricht vieler Schüler muss im Zuge der Corona-Pandemie an den heimischen Küchentisch verlegt werden. Dabei gibt es nicht nur technische und organisatorische Herausforderungen zu überwinden, sondern auch den gesetzlichen Rahmen zu beachten. So spielt unter anderem das Urheberrecht beim Homeschooling eine wichtige Rolle. 

Homeschooling: Gesetzliche Vorgaben für Lehrkräfte

Viele Schulbücher und Arbeitshefte werden von den Schulen als Klassensatz angeschafft und bei Bedarf für einzelne Unterrichtsstunden an die Schüler ausgegeben. Beim Homeschooling ist dies in der Regel nicht mehr so einfach möglich, denn dafür müssen die entsprechenden Seiten erst einmal digitalisiert werden.

Allerdings ist es den Lehrern nicht gestattet, einfach das gesamte Lehrbuch einzuscannen und die Dateien an ihre Schüler zu versenden. Denn bei diesen Kopien handelt es sich gemäß Urheberrecht um Vervielfältigungen. Diese dürfen an Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen pro Jahr und Klasse nur in einem gesetzlich definierten Umfang erfolgen. Dabei gelten folgende Vorgaben:

  • 15 Prozent bzw. maximal 20 Seiten dürfen von einem Druckwerk (Buch, Arbeitsheft etc.) vervielfältigt werden
  • bei Werken, die nach 2005 erschienen sind, ist eine Digitalisierung von 15 Prozent möglich
  • kleinere Werke (Zeitungsartikel, Bilder, Fotos etc.) mit maximal 6 Seiten dürfen vollständig vervielfältigt werden
  • bei digitalen Werken greifen die Lizenzbedingungen der Verlage
  • Verwendung der Vervielfältigungen ausschließlich für den Unterricht
  • Quellen sind immer anzugeben

Gerade beim Homeschooling geraten Lehrkräfte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben schnell an ihre Grenzen. Denn hier zeigt sich, dass das Urheberrecht das Homeschooling oder andere Formen des digitalen Unterrichts gar nicht vorsieht. Vielmehr handelt es sich dabei um die Regelungen für den Präsenzunterricht, die nun auch im Distanzunterricht zu beachten sind. Allerdings verhalten sich viele Schulbuchverlage während der Corona-Pandemie kulant und stellen Inhalte kostenlos zur Verfügung bzw. weiten bestehende Lizenzen zeitweise aus.

Welche Regeln gelten beim Homeschooling für Schüler?

Die Vorschriften des Urheberrechts gelten beim Homeschooling allerdings nicht nur für die Lehrkräfte, sondern auch für die Schüler. Das bedeutet zum Beispiel, dass bereitgestellte Unterrichtsmaterialien nicht im Internet veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Auch die Weitergabe an Freunde aus anderen Schulklassen ist nicht gestattet, schließlich wurden die entsprechenden Kopien für eine bestimmte Klasse erstellt.

Unabhängig davon, ob der Unterricht als Homeschooling oder in der Schule stattfindet, spielt darüber hinaus auch die Quellenangabe eine wichtige Rolle. Werden also fremde Inhalte wie Zitate, Bilder oder Videos in Referate und Präsentationen eingebaut, sind der Urheber und die Quelle immer anzugeben.

Neben dem Urheberrecht gilt es beim Homeschooling auch das Recht am eigenen Bild zu beachten. Demnach dürfen Bilder und Videos, auf denen Personen eindeutig zu erkennen sind, nur mit deren Einverständnis verbreitet oder veröffentlicht werden. Aus diesem Grund ist es in der Regel auch untersagt, beim Homeschoolings während Videokonferenzen und Meetings Screenshots oder andere Aufnahmen zu erstellen.

Was droht bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht?

Wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, muss dafür in der Regel mit einer Abmahnung rechnen. Dieses Schreiben dient dazu, den Verstoß außergerichtlich zu klären und somit auch die anfallenden Kosten zu reduzieren. Allerdings kann auch eine Abmahnung eine ziemlich teure Angelegenheit sein, denn die geschädigten Rechteinhaber können damit ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Je nach Art des Verstoßes kann sich die zu zahlende Entschädigung schnell auf einen drei- oder vierstelligen Betrag belaufen.

Verstoßen Lehrer im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit gegen das Urheberrecht, müssen diese meist nicht selbst für den Schaden aufkommen. Denn in diesem Fall liegt eine sogenannte Amtspflichtverletzung vor, für die üblicherweise das jeweilige Bundesland haftet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich nicht um einen vorsätzlichen Verstoß handelt. Zudem kann ein Disziplinarverfahren drohen.

Weitere Informationen zu den Folgen von Urheberrechtsverletzungen und dem Urheberrecht beim Homeschooling liefert das kostenlose Ratgeberportal urheberrecht.de/homeschooling/.

Foto: Pixabay

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