Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ - 42 Mio. für Betreuungsplätze

05.01.2016 | 13:21 Uhr

In Hessen stehen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 des Bundes Mittel in Höhe von gut 42 Mio. Euro zur Verfügung. Aus diesem Programm  wurden nunmehr die ersten Bewilligungen im Umfang von insgesamt rund 4,1 Mio. Euro ausgesprochen. Damit konnten rund 300 U3-Plätze gefördert werden, 290 davon in Kindertageseinrichtungen. „Damit werden die Kommunen in Hessen weiterhin bei dem Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3jährige unterstützt, so dass dem regional unterschiedlich ausgeprägten Bedarf Rechnung getragen werden kann“, so Familienminister Stefan Grüttner.  „Bislang konnten nur neue Plätze von den Mitteln profitieren. Mit den Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm können nun nach der hessischen Förderrichtlinie erstmals auch  bestehende U3-Plätze gesichert werden. Damit wird neben dem quantitativen Ausbau auch im investiven Bereich qualitativen Aspekten Rechnung getragen“, betonte Grüttner.

Weitere finanzielle Unterstützung des Landes: U3-Anschubfinanzierung
Das Land hat im Jahr 2014 übergangsweise eine Anschubfinanzierung für Träger eingeführt, die ihre Betreuungsangebote für unter Dreijährige nach dem regulären Förderstichtag am 1. März ausweiten und deswegen betreute Plätze erst später melden können. Für die Zahlung der U3-Anschubfinanzierung an diese Träger ist der 15. September als zusätzlicher Stichtag maßgebend. Die im letzten Jahr einmalig eingeführte Anschubfinanzierung wurde in der Trägerlandschaft sehr begrüßt und wurde daher nunmehr bis zum Jahre 2017 verlängert. Voraussetzung für die U3-Anschubförderung  ist, dass zusätzliche Gruppen oder neue Einrichtungen in Betrieb genommen werden und dass in diesen zusätzliche U3-Kinder betreut werden. Auf diese Weise wird seitens des Landes weiterhin sichergestellt, dass neu geschaffene U3-Betreuungskapazitäten zeitnah nach ihrer Entstehung U3-Kinder aufnehmen und damit für Eltern zur Erfüllung des U3-Rechtsanspruches zur Verfügung stehen.

Schon im November 2015 hatte das Land die Betriebskostenförderung nach dem durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) bereits zum zweiten Mal ausgezahlt. Insgesamt wurden rund 338,5 Millionen Euro für mehr als 4.100 hessische Kindertageseinrichtungen ausgezahlt.

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