Die richtigen Schwimmhilfen für Kinder

22.06.2018 | 12:20 Uhr

Wer sein Kind vor dem Ertrinken schützen will, darf es am Wasser nicht aus den Augen lassen, warnen die Sicherheitsexperten von DEKRA. Wasserspielzeug, Luftmatratzen oder Badeinseln bieten nur einen sehr begrenzten Schutz und können weder Schwimmhilfen noch die Aufsicht durch einen aufmerksamen Erwachsenen ersetzen.

„Das aufblasbare Riesenkrokodil oder die bunte Badeinsel bringen für Kinder zweifellos eine Menge Spaß. Darüber darf aber nicht vergessen werden, dass für Nichtschwimmer zusätzlich eine echte Schwimmhilfe erforderlich ist“, erklärt Werner Leistner, Sicherheitsexperte bei DEKRA. „Kinder können jederzeit ins Wasser fallen.“

Schwimmhilfen sind Schwimmflügel, Schwimmgürtel oder Schwimmwesten, die am Körper getragen werden und eine Auftriebswirkung haben. Beim Kauf sind sie am Hinweis auf die Norm DIN EN 13138-1 zu erkennen. Von dieser „persönlichen Schutzausrüstung“ klar zu trennen sind die schwimmenden Freizeitartikel, wie etwa die Badeinseln, aber auch alle Arten von Wasserspielzeug. Für sie gilt die Regel: Nur im flachen Wasser und unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden!

Ertrinken ist bei Kindern unter fünf Jahren die zweithäufigste nicht-natürliche Todesursache. Was oft nicht bedacht wird: Nicht nur tiefes Wasser ist für kleine Kinder eine Risikozone. Selbst in einem Planschbecken, in einem Gartenteich oder in der Badewanne können Kinder ertrinken. Der Grund: Kleinkinder fallen leicht nach vorn, haben unter Wasser eine schlechte Orientierung und können sich nur schwer wieder aufrichten. Gerät der Kopf unter Wasser und es kommt keine Hilfe, tritt nach wenigen Minuten der Tod ein.

Deshalb sollten Eltern ihre Kinder niemals unbeobachtet in der Nähe von Wasserstellen spielen lassen, auch nicht für kurze Zeit. Außerdem ist es wichtig, Wasserstellen im eigenen Garten gut zu sichern, zum Beispiel durch Einzäunen des Zierteichs oder Abdecken der Regentonne.

Beim Baden am Meer ist zu beachten, dass Kinder bei Wellen schneller Wasser schlucken und auch leichter umfallen können. „Bei Nichtschwimmern darf das Wasser nur so tief sein, dass sie noch stehen können. Aber auch dann ist immer eine Aufsicht durch Erwachsene notwendig“, betont Produktexperte Leistner. Sein Tipp: Kinder möglichst frühzeitig in einen Schwimmkurs schicken.

Worauf es bei Schwimmhilfen ankommt:
Schwimmhilfen müssen der Norm DIN EN 13138-1 entsprechen, zudem sollte eine verständliche Verbraucherinformation beiliegen. Zusätzliche Sicherheit geben Produkte mit GS-Zeichen. Sie haben die Prüfung eines unabhängigen Prüfinstituts bestanden.

Die Schwimmhilfe muss mehrere, gleichmäßig verteilte Luftkammern besitzen. Dann kann das Kind nicht so leicht kippen, wenn eine Kammer undicht wird.

Die Ventilstöpsel müssen robust sein und dürfen nicht leicht abreißen. Sie sollten sich ganz hineindrücken lassen, um versehentliches Öffnen zu vermeiden. Mit Sicherheitsventilen kann die Luft nur langsam entweichen.

Die Schwimmhilfe muss fest am Körper sitzen, damit sie nicht im Wasser herunterrutschen kann. Schwimmflügel erst am Arm aufblasen.

Auf unangenehme Gerüche achten, sie können auf eine Belastung durch Schadstoffe hinweisen.

Foto: DEKRA