Neues Jahr, neue Regelungen - 2016 bringt Änderungen für Familien

02.01.2016 | 20:24 Uhr

Mit jedem Jahreswechsel gehen Neuerungen einher - auch im Rhein-Main-Gebiet. Die Änderungen bringen Positives für Familien, vor allem in Form finanzieller Aufstockung.

Kindergeldbezieher erhalten mehr Kindergeld

Ab dem 1. Januar 2016 bekommen Familien, an die Kindergeld gezahlt wird, 2 Euro mehr pro Kind. Die Zahlungen sehen schließlich wie folgt aus: Für das erste und das zweite Kind gibt es nun 190 Euro, statt wie im letzten Jahr noch 188 Euro. Der Unterhalt des dritten Kindes wird ab sofort mit 195 Euro Zahlung unterstützt. Ab dem vierten Kind erhalten Eltern Kindergeld in Höhe von 221 Euro. Für Eltern gilt auch hier Mitarbeit: Sie müssen die Steuer-Identifikationsnummer von sich und ihren Kindern der Familienkasse vorlegen, und zwar in Schriftform. Nach der Geburt eines Kindes bekommen Eltern automatisch ein Schreiben, in welchem die entsprechende Nummer für den Nachwuchs steht. Der Brief geht für gewöhnlich innerhalb von einer bis zwei Wochen ein und wird von der Bundeszentrale für Steuern ausgestellt. Diese Regelung ist auch rückwirkend gültig, sodass Eltern die Nummer nachweisen müssen, sofern sie ihre Kinder vor 2016 bekamen.

Geringverdiener - neue Regelung ab Mitte des Jahres

Ab dem 1. Juli 2016 bekommen Eltern einen höheren Kinderzuschlag und es werden ab dann 160 Euro ausgezahlt, also 20 Euro mehr als zuvor. Der Zuschlag ist für Familien gedacht, die sich finanziell nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern können. Nicht alle Familien im Rhein-Main-Gebiet - Frankfurt, Mainz, Wiesbaden und anderen Gebieten haben Anspruch auf den Zuschuss - die Berechnung gestaltet sich umfangreich, Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen müssen in die Kalkulation integriert werden. Wessen Einkommen innerhalb der Grenzen liegt, kann den Antrag erfolgreich stellen.

Mehr Rücksicht auf Familien - Anstieg des Kinderfreibetrages

Kinderfreibeträge bezeichnen Beträge, welche nicht versteuert werden dürfen und dienen der Sicherstellung des Lebensunterhalts von Kindern. Mit dem 1. Januar 2016 steigt der Kinderfreibetrag um 96 Euro. Eltern haben diese Summe für die Verpflegung ihrer Kinder zur Verfügung. Pro Jahr beträgt die Höhe des Kinderfreibetrages 4.608 Euro. Zuvor waren es 4.512 Euro. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag gibt es den Betreuungsfreibetrag. Eltern dürfen diesen in Höhe von 2.640 Euro steuerfrei behalten.

Sichere Materialien für die Herstellung von Kinderspielzeug

Weichmacher gefährden die Gesundheit von Babys und Kleinkindern. Daher traten bereits am 21.12.2015 strengere Auflagen bezüglich der Grenzwerte in Kraft. Drei Weichmacher, darunter Bisphenol A, sind betroffen. Acht weitere Krebs erregende Stoffe, zugehörig zu den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, werden nur noch unter Einhaltung der Grenzwerte verarbeitet - diese Regelung gilt schon ab dem 27.12.2015. Allerdings gelten diese Vorschriften nur für Stoffe, welche mit der Haut und der Mundhöhle der Kinder in Kontakt kommen.

Familien profitieren durch flexible Kita-Betreuung

Bei dem "KitaPlus" handelt es sich um ein Programm, welches ab Januar 2016 gilt. Die neuen Gesetzlichkeiten schreiben bedarfsgerechte Betreuung der Kinder, nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, den Städten Frankfurt, Mainz und Wiesbaden vor. Öffnungszeiten beginnen bereits vor 8 Uhr und reichen am Nachmittag bis nach 16 Uhr. Eltern wird somit höhere Flexibilität im Arbeitsleben ermöglicht. Des Weiteren soll das Betreuungsangebot auch am Wochenende, an Feiertagen und nachts gelten. In die Regelung integriert sind außerdem erweitere Ausstattung in den Tagesstätten sowie die Umsetzung vielseitiger Angebote. Den Kindertagesstätten stehen dafür bis zu 200.000 Euro jährlich zur Verfügung, Tagespflegepersonen bis zu 15.000 Euro.

Familienfreundliche Fahrangebote des RMV

Wer mit seiner Familie öffentliche Verkehrsmittel nutzt, profitiert beim Rhein-Main-Verkehrsbund von zahlreichen Neuerungen. Das Rhein-Main-Gebiet stellt mehr Züge für Fahrten in die Region zur Verfügung; bereits seit dem 13. Dezember 2015. Für die zugehörigen, zum Beispiel Städte Frankfurt, Mainz und Wiesbaden dürfen Verkehrsteilnehmer zusätzliche S-Bahnen nutzen. Alle wichtigen Änderungen und die neuen Fahrpläne finden Sie auf der Website des RMV.

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