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Belästigung von Schwangeren wird künftig geahndet

30.09.2024 - 08:50 Uhr | Gesellschaft, Schwangerschaft
von Marie Huber

Der Bundesrat hat einem wichtigen Gesetzesentwurf zugestimmt, der die Belästigung von Schwangeren vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, unter Strafe stellt. Damit wird das „Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Das neue Gesetz soll Schwangere besser schützen und sicherstellen, dass sie ohne Druck oder Belästigung eine Beratung oder medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu sogenannten „Gehsteigbelästigungen“, bei denen Abtreibungsgegnerinnen und -gegner Frauen bedrängten oder daran hinderten, Beratungsstellen zu betreten.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus begrüßte das Gesetz: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den persönlichsten Entscheidungen im Leben einer Frau. Mit diesem Gesetz stärken wir die Selbstbestimmung von Frauen und schützen sie vor Belästigungen auf dem Weg zur Beratung.“

Die Kernpunkte des Gesetzes sind:

  • Länder sind verpflichtet, ungehinderten Zugang zu den Einrichtungen zu gewährleisten.
  • Schwangere dürfen im unmittelbaren Umfeld der Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen nicht bedrängt oder eingeschüchtert werden.
  • Auch das Personal der Einrichtungen wird vor Störungen und Belästigungen geschützt.
  • Vergehen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
  • Zudem wird die Bundesstatistik zur regionalen Versorgungslage verbessert, um die Anzahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, transparent darzustellen.

Dieses neue Gesetz schließt eine rechtliche Lücke und sorgt dafür, dass Frauen ihre Beratung und medizinische Versorgung in einem geschützten Rahmen in Anspruch nehmen können.

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