Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet: Das ändert sich jetzt für Familien

von Patricia Mueller
zuletzt aktualisiert 03.08.2026 - 07:47 Uhr

Mit dem 1. August 2026 ist ein wichtiger Schritt für Familien in Deutschland in Kraft getreten: Kinder der ersten Klassenstufe haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Bildung und Betreuung. In den kommenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise ausgeweitet, bis ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder der Klassen eins bis vier davon profitieren.

Rechtsanspruch auf Ganztag: Wer profitiert ab sofort?

Zum Start gilt der Rechtsanspruch zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. Jedes Jahr kommt eine weitere Klassenstufe hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben schließlich alle Grundschulkinder der Klassen eins bis vier Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot.

Ziel ist es, Familien im Alltag zu entlasten und gleichzeitig Kindern mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken zu ermöglichen.

Mehr als Betreuung: Ganztag soll Kinder individuell fördern

Ganztägige Bildungsangebote gehen weit über die reine Betreuung hinaus. Neben dem Unterricht erhalten Kinder zusätzliche Möglichkeiten, ihre Interessen zu entdecken und Talente zu entwickeln – etwa beim Sport, Musizieren oder kreativen Angeboten. Gleichzeitig können Förderangebote genutzt werden, ohne dass zusätzlicher Leistungsdruck entsteht.

Ein weiterer Vorteil für viele Familien: Hausaufgaben können häufig bereits während der Betreuungszeit erledigt werden, sodass der Nachmittag stärker für gemeinsame Familienzeit genutzt werden kann.

Ganztagsausbau: Bund investiert Milliarden

Damit der Rechtsanspruch bundesweit umgesetzt werden kann, unterstützt der Bund Länder und Kommunen beim Ausbau der Ganztagsangebote.

Bis 2029 stehen 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem:

  • Neubauten und Erweiterungen
  • Umbauten und Modernisierungen
  • energetische Sanierungen
  • die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen

Zusätzlich beteiligt sich der Bund dauerhaft an den laufenden Betriebskosten. Der Bundesanteil steigt schrittweise von 135 Millionen Euro jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.

Ganztag bereits vielerorts etabliert

Schon heute besuchen viele Kinder ein ganztägiges Angebot. Nach Angaben des Bundes gibt es derzeit an 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsangebote. Rund 1,9 Millionen Grundschulkinder werden bereits in Ganztagsschulen oder Horten betreut. Das entspricht einer Betreuungsquote von 57 Prozent.

Mit dem neuen Rechtsanspruch soll das Angebot nun flächendeckend weiter ausgebaut werden, damit künftig alle Familien einen wohnortnahen Ganztagsplatz in Anspruch nehmen können.

Was bedeutet das für Familien?

Für viele Eltern bedeutet der neue Rechtsanspruch künftig mehr Planungssicherheit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig sollen Kinder unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Herkunft bessere Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.

Da der Ausbau der Ganztagsangebote in den kommenden Jahren weiter voranschreitet, kann es regional weiterhin Unterschiede bei der Umsetzung geben. Familien, deren Kinder in den nächsten Jahren eingeschult werden, sollten sich deshalb frühzeitig bei ihrer Schule oder dem zuständigen Schulträger über das konkrete Ganztagsangebot informieren.

 

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