Nach der Geburt eines Kindes gehört der Kindergeldantrag bislang zu den Behördengängen, um die sich Eltern kümmern müssen. Ab 2027 soll dieser Schritt für immer mehr Familien wegfallen: Das Kindergeld soll schrittweise ohne Antrag gewährt werden. Nachdem der Bundestag die Änderung bereits im Juli beschlossen hatte, hat nun auch der Bundesrat zugestimmt. Damit kann die Umstellung im kommenden Jahr beginnen.
Start im Frühjahr 2027
Die Einführung erfolgt nicht auf einmal, sondern in zwei Schritten. Ab Frühjahr 2027 profitieren zunächst Familien, die bereits Kindergeld beziehen. Kommt ein weiteres Kind zur Welt, liegen der Familienkasse bereits viele notwendige Angaben vor. Für das neugeborene Kind soll deshalb kein neuer Kindergeldantrag mehr erforderlich sein.
Wer Anfang 2027 sein erstes Kind bekommt, muss das Kindergeld zunächst weiterhin beantragen. Erst in der zweiten Stufe, die für Ende 2027 vorgesehen ist, soll das antragslose Verfahren auch beim ersten Kind möglich werden.
Welche Voraussetzungen gelten beim ersten Kind?
Damit Kindergeld auch beim ersten Kind ohne Antrag gewährt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestens ein Elternteil muss gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnen, eine Bankverbindung dieses Elternteils muss bekannt sein und mindestens ein Elternteil muss in Deutschland arbeiten.
Sind notwendige Daten nicht vorhanden oder bestehen Zweifel am Anspruch, bleibt es beim bisherigen Verfahren. Ganz ohne Mitwirkung der Eltern wird es deshalb auch künftig nicht in jedem Fall gehen.
Woher bekommt die Familienkasse die Daten?
Möglich wird das neue Verfahren durch einen stärkeren Datenaustausch zwischen Behörden. Das Prinzip dahinter: Informationen, die dem Staat bereits vorliegen, sollen Familien nicht immer wieder neu angeben müssen.
Bei einer Geburt übermittelt beispielsweise das Standesamt entsprechende Informationen. Außerdem erhält jedes neugeborene Kind vom Bundeszentralamt für Steuern eine Steuer-Identifikationsnummer. Die benötigten Informationen sollen künftig automatisiert an die Familienkasse übermittelt werden.
Die Familienkasse prüft weiterhin, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Antragslos bedeutet also nicht, dass Kindergeld ungeprüft ausgezahlt wird.
Was müssen Familien jetzt beachten?
Zunächst ändert sich für Eltern noch nichts. Bis das neue Verfahren 2027 startet, muss Kindergeld weiterhin wie bisher bei der Familienkasse beantragt werden. Das ist auch online möglich.
Ab Frühjahr 2027 soll zunächst bei Familien, die bereits Kindergeld beziehen, der zusätzliche Antrag nach der Geburt eines weiteren Kindes entfallen. Ende 2027 soll das Verfahren dann auch auf das erste Kind ausgeweitet werden.
Mit der Umstellung soll vor allem die Zeit direkt nach der Geburt einfacher werden. Statt bereits bekannte Angaben erneut in einem Antrag einzutragen, sollen die Behörden vorhandene Daten künftig untereinander austauschen. Für Familien bedeutet das weniger Bürokratie direkt nach der Geburt.






