Neues Kita-Gesetz: Was sich für Kinder und Eltern ändern soll

Patricia Müller
von Patricia Müller
zuletzt aktualisiert 10.09.2026 - 10:15 Uhr

Die Bundesregierung will die frühkindliche Bildung vor der Einschulung neu aufstellen. Mit dem geplanten Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz sollen Entwicklungsbedarfe früher erkannt, Kitas gestärkt und Unterschiede zwischen den Bundesländern verringert werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf Anfang September beschlossen. Für Familien könnten sich damit in den kommenden Jahren einige Änderungen ergeben.

Ein wichtiger Punkt ist eine Entwicklungsstandserhebung, die spätestens im Alter von vier Jahren stattfinden soll. Dabei geht es nicht nur um die Sprache. Auch die motorische und sozial-emotionale Entwicklung sowie erste mathematische Fähigkeiten werden berücksichtigt. So lässt sich früh erkennen, wo ein Kind bereits gut zurechtkommt und in welchen Bereichen es noch Begleitung braucht.

Zeigt sich dabei Handlungsbedarf, sollen passende Angebote folgen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Sprache. Die Angebote können in den normalen Kita-Alltag eingebunden oder bei größerem Bedarf gezielter gestaltet werden. Was für ein Kind sinnvoll ist, richtet sich nach seinen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Für die Planung und Begleitung sollen Kita-Fachkräfte zusätzlich 30 Minuten pro Kind und Woche erhalten.

Der Zeitpunkt mit spätestens vier Jahren ist bewusst gewählt. Bis zur Einschulung bleibt noch Zeit, um auf die Entwicklung des Kindes einzugehen und es gut auf den Schulstart vorzubereiten.

Auch Familien ohne Kita-Betreuung sollen besser erreicht werden

Ein weiterer Punkt betrifft Kinder, die bislang keine Kita oder Kindertagespflege besuchen. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sollen stärker darauf hinwirken, dass auch diese Familien Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung bekommen. Vorgesehen sind beispielsweise leicht zugängliche Informations- oder sogenannte Brückenangebote.

Besonders im Blick sind dabei Kinder in herausfordernden Lebenslagen. Sie besuchen laut Bundesbildungsministerium seltener eine Kita oder Kindertagespflege und sollen deshalb besser erreicht werden.

Hinter den Plänen steht auch die Tatsache, dass sich die Bedingungen in deutschen Kitas teilweise deutlich unterscheiden. Das zeigt sich zum Beispiel beim Personal: In Gruppen mit Kindern unter drei Jahren kamen 2024 je nach Bundesland zwischen 2,9 und 5,5 Kinder auf eine Fachkraft. Auch bei den zeitlichen Ressourcen für Kita-Leitungen gibt es große Unterschiede. Mit bundesweiten Qualitätsstandards sollen die Bedingungen in wichtigen Bereichen stärker angeglichen werden.

Mehr Personal für Kitas mit besonderen Herausforderungen

Zusätzliche Personalstellen sind gezielt für Einrichtungen vorgesehen, in denen besonders viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreut werden. In jedem Bundesland sollen mindestens zehn Prozent der Kitas davon profitieren.

Je nach Größe der Einrichtung sind eine halbe bis eineinhalb zusätzliche Stellen vorgesehen. Die Fachkräfte sollen vor allem für die sprachliche Bildung und die Kita-Sozialarbeit eingesetzt werden.

Darüber hinaus sieht der Entwurf weitere Maßnahmen vor. So soll unter anderem die Fachberatung gestärkt werden, die Kita-Fachkräfte bei ihrer Arbeit und bei der Qualitätsentwicklung begleitet.

Kita und Grundschule sollen enger zusammenarbeiten

Auch der Wechsel in die Grundschule soll besser abgestimmt werden. Schon heute arbeiten viele Kitas und Schulen beim Übergang zusammen. Künftig soll es zusätzlich eine rechtliche Grundlage geben, um Ergebnisse der Entwicklungsstandserhebung und Informationen über die bisherige Begleitung an die aufnehmende Schule weiterzugeben.

Die Grundschule kann dadurch besser einschätzen, wo ein Kind steht und welche Maßnahmen bisher hilfreich waren. So soll sie leichter an die Arbeit der Kita anknüpfen können.

Bis Eltern die Änderungen im Alltag bemerken, dauert es allerdings noch. Derzeit handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten, die einzelnen Regelungen anschließend schrittweise. Von 2027 bis 2034 will der Bund den Ländern dafür insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Für Familien geht es am Ende vor allem darum, die Jahre vor der Einschulung besser zu nutzen: Die Entwicklung der Kinder soll früh in den Blick genommen werden, Kitas mit besonderen Herausforderungen bekommen mehr Personal und der Übergang in die Grundschule soll besser abgestimmt werden.

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