17.09.2025 - 16:59 Uhr
| Gesellschaft
von Patricia Mueller
Weltkindertag 2025: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Berlin, 20. September 2025
Zum Weltkindertag 2025 rückt ein wichtiges Thema in den Mittelpunkt: die Rechte der Kinder. Unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für die Demokratie!“ fordert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), dass Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankert werden. Warum? Weil es höchste Zeit ist – und weil die psychologische Forschung eindeutig zeigt: Kinder entwickeln sich besser, wenn ihre Rechte gesetzlich geschützt sind.
Was bedeutet das für euch und eure Kinder?
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben besondere Bedürfnisse – und eigene Rechte. Diese Rechte gelten laut der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland bereits 1992 unterschrieben hat. Trotzdem sind viele dieser Rechte in unserem Grundgesetz noch nicht klar und deutlich festgeschrieben. Genau das soll sich jetzt ändern.
Der BDP fordert, dass Artikel 6 des Grundgesetzes ergänzt wird. Dort steht bisher viel über die Rechte der Eltern – aber zu wenig über die Rechte der Kinder. Das Kindeswohl, die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen und ihr Schutz in der Entwicklung sollten ausdrücklich genannt werden.
Warum ist das so wichtig?
Kinder, die mitreden dürfen, fühlen sich ernst genommen. Sie entwickeln mehr Selbstbewusstsein und lernen früh, Verantwortung zu übernehmen. Besonders in schwierigen Zeiten – wie bei familiären Problemen, Krisen oder gesellschaftlichen Veränderungen – ist das entscheidend. Die Forschung zeigt: Kinder, die beteiligt werden, sind oft resilienter, also widerstandsfähiger gegen Stress und Belastung.
Der BDP fordert deshalb auch, dass Kinder und Jugendliche ein gesetzlich verankertes Recht auf Mitbestimmung bekommen – altersgerecht und im Alltag spürbar. Das beginnt schon im Kindergarten, geht über die Schule bis hin zur politischen Beteiligung.
Psychische Gesundheit nicht vergessen
Ein weiterer Punkt: Kinder haben ein Recht auf psychische Gesundheit. Das bedeutet, sie sollen Zugang zu Hilfe bekommen, wenn sie seelisch belastet sind – zum Beispiel durch Gewalt, Vernachlässigung oder schwere Lebensumstände. Der Staat muss dafür sorgen, dass diese Hilfen auch wirklich da sind. Und das geht nur, wenn Kinderrechte verfassungsrechtlich abgesichert sind.
Ein starkes Zeichen für die Zukunft
Wenn wir Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen, schaffen wir eine sichere Grundlage – für heute und für morgen. Denn Kinder sind nicht nur unsere Gegenwart. Sie sind die Gesellschaft von morgen. Wer sie schützt, beteiligt und unterstützt, investiert in eine bessere Zukunft für alle.
Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention anerkannt – jetzt ist es Zeit, dieses Versprechen auch im Grundgesetz sichtbar zu machen.
Tipp für Familien: Sprecht mit euren Kindern über ihre Rechte. Fragt sie, wo sie sich mehr Mitbestimmung wünschen. Auch kleine Schritte machen einen großen Unterschied – zu Hause, in der Schule und in der Politik.