23.10.2025 - 14:30 Uhr
| Gesellschaft
von Simone Wilmot
Ihr kennt sie: Kisten mit „Zu verschenken“ am Gehweg. Die Idee ist gut. Rechtlich sieht es anders aus. Auf öffentlichem Grund gilt das als Sondernutzung und braucht eine Erlaubnis. Das betrifft Frankfurt, Mainz, Wiesbaden und Darmstadt gleichermaßen. In Hessen und Rheinland‑Pfalz regeln die Landesgesetze die Sondernutzung. Ohne Erlaubnis drohen Gebühren und Bußgelder.
Frankfurt am Main
Für jede Nutzung über den normalen Gehweggebrauch hinaus braucht ihr eine Sondernutzungserlaubnis beim Amt für Straßenbau und Erschließung. Wenn die Stadt genehmigt, muss ein freier Durchgang von mindestens 1,50 m bleiben. Wer Dinge unerlaubt abstellt, riskiert Ärger: Frankfurt wertet abgestellte Gegenstände schnell als wilden Müll. Seit 1. Oktober 2025 gelten höhere Bußgelder, illegaler Sperrmüll kostet mindestens 1.000 Euro.
Mainz
Die Stadt Mainz schreibt klar: Jede Sondernutzung des Gehwegs braucht vorher eine Erlaubnis. Das aktuelle Merkblatt (Stand 4. September 2025) nennt Verfahren und Zuständigkeit. Unerlaubtes Abstellen kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Untere Abfallbehörde meldet, dass bei illegalen Ablagerungen hohe Bußgelder möglich sind.
Wiesbaden
Auch in Wiesbaden ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums über den Gemeingebrauch hinaus erlaubnispflichtig. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde. Zusätzlich gelten städtische Gestaltungsregeln für Sondernutzungen, etwa in der Innenstadt. Für wilde Ablagerungen könnt ihr Meldungen an die Stadt geben.
Darmstadt
In Darmstadt braucht ihr für Sondernutzungen eine Genehmigung. Grundlage ist das Hessische Straßengesetz. Wilde Müllablagerungen ahndet die Stadtpolizei mit Bußgeld, der EAD entsorgt nach Auftrag. Stellt nichts ohne Erlaubnis in den öffentlichen Raum.
Was heißt das landesweit?
Hessen: Jede Nutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist erlaubnis‑ und gebührenpflichtig. Rheinland‑Pfalz: Gleiches Prinzip, § 41 LStrG sieht die Erlaubnis vor. Ohne Erlaubnis ist die Kiste am Gehweg meist nicht erlaubt.
Privatgrundstück
Auf eurem Grundstück könnt ihr verschenken. Ragt die Kiste in den Gehweg, braucht ihr eine Erlaubnis. Die Kommunen werten herrenlose oder liegengebliebene Kisten schnell als wilden Müll. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen, teils plus Entsorgungskosten.
So verschenkt ihr in Rhein‑Main rechtssicher
• Stellt die Kiste nur auf euer Grundstück. Kein Überstand in den Gehweg. Achtet auf freien Durchgang. In Frankfurt sind 1,50 m gefordert, Barrierefreiheit gilt allgemein.
• Wollt ihr auf den Gehweg? Holt vorab eine Sondernutzungserlaubnis: Frankfurt (Amt für Straßenbau und Erschließung), Wiesbaden (Straßenverkehrsbehörde), Mainz (Standes‑, Rechts‑ und Ordnungsamt), Darmstadt (Digitales Rathaus). Rechnet mit Gebühren.
• Entfernt Reste am selben Tag. Sonst gilt es schnell als wilde Ablagerung.
Das gehört nicht in die Kiste
• Elektrogeräte. Gebt sie kostenlos beim Recyclinghof ab oder nutzt Rücknahmeservices. Kommunen nehmen Altgeräte an, Händler haben teils Rücknahmepflichten. In Frankfurt gibt es Abholung und mobile Sammelangebote.
Gute Alternativen für euch
• Verschenkt über lokale Kleinanzeigen und Nachbarschafts‑Apps.
• Bringt gut Erhaltenes ins Sozialkaufhaus oder zum Umsonstladen.
• Nutzt kommunale Sperrmüll‑ und E‑Schrott‑Angebote statt Gehweg‑Kisten. In Frankfurt drohen bei unangemeldetem Herausstellen Bußgelder.
Kurz gesagt: Im Rhein‑Main‑Gebiet sind „Zu verschenken“-Kisten auf dem Gehweg ohne Erlaubnis in der Regel verboten. Holt euch die Genehmigung oder bleibt auf eurem Grundstück. So verschenkt ihr legal und stressfrei.